Besuchbegleitung i.S. §111 AußStrG

Für Kinder und Eltern

Kontakt wieder möglich machen

Nach Trennung oder Konflikten braucht es oft Unterstützung für gelingende Begegnungen.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt zu stabilen und positiven Kontakten.

Besuchsbegleitung

Die Ananas Familienberatung bietet Besuchsbegleitung unter unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen an.

Ziel der Besuchsbegleitung ist es, einen stabilen und sicheren Kontakt zwischen Kind und getrennt lebendem Elternteil aufzubauen und langfristig einen unbegleiteten Umgang zu ermöglichen – sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht. Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist daher auch die Zusammenarbeit mit beiden Elternteilen.

Im Rahmen von Vor-, Zwischen- und Nachgesprächen werden Erfahrungen aus den Kontakten gemeinsam reflektiert, ebenso wie Sorgen, Erwartungen und Entwicklungsschritte. So kann der Kontakt schrittweise positiv gestaltet und weiterentwickelt werden.

Die Ananas Familienberatung versteht sich dabei nicht als Besuchscafé oder bloßer Treffpunkt, sondern als begleiteter Rahmen, in dem Kontakte individuell vorbereitet, begleitet und nachbearbeitet werden.

Rahmenbedingungen & Kosten

Je nach persönlicher Situation und rechtlichen Voraussetzungen gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen:

  • Geförderte Besuchsbegleitung (§ 111 AußStrG)
    Für einkommensschwache Elternteile mit gerichtlich festgelegtem Kontaktrecht oder Empfehlung der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ist eine kostenfreie Begleitung möglich.
    Einkommensnachweise sind hierfür erforderlich.
  • Selbstzahler
    Kosten pro Kontakteinheit: € 70
  • Soziale Dienste (Land NÖ)
    Besuchsbegleitungen können im Rahmen der Sozialen Dienste zu einem ermäßigten Tarif erfolgen.

Elterngespräche zur Vorbereitung und Reflexion der Kontakttermine sind in einem begrenzten Umfang kostenfrei.

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