Aktuelle Gruppentermine für die verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AussStrG sind:
in Gänserndorf:
- Mittwoch, 4. April 2018
- Mittwoch, 25. April 2018
- Mittwoch, 16. Mai 2018
um jeweils 16 Uhr 30
in Hollabrunn:
- nach Vereinbarung
Für die Beratung müssen beide Elternteile anwesend sein. Es wird im Anschluss eine Bestätigung ausgestellt.
Weitere Informationen zur Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung finden Sie hier: Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG -->>